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Informationspflicht bei der Videoüberwachung durch ein geparktes KFZ

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Im Hinblick auf die technische Funktionsweise von am Fahrzeug verbauten Kameras kann davon ausgegangen werden, dass personenbezogene Bilddaten verarbeitet werden. Ungeachtet davon, ob festgestellt werden kann, dass eine Speicherung der Daten erfolgte, findet eine (Bild-)Verarbeitung von Daten durch die am Fahrzeug angebrachte Kamera statt. Daraus resultiert eine Pflicht zur Information bei Erhebung von personenbezogenen Daten nach der DSGVO.

  • BVwG, 27.03.2024, W214 2259197-1/14E
  • ZVG-Slg 2024/60
  • Art 13 DSGVO
  • Art 12 DSGVO
  • § 24 DSG
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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