Zum Hauptinhalt springen

Inhaltserfordernisse des Anspruchsschreibens nach § 16 BTVG

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Der Abtretungsanspruch nach § 16 BTVG ist eine Art „zessionsrechtlicher“ Aussonderungsanspruch zur Befriedigung des Erwerbers und durchbricht im Interesse eines verstärkten Schutzes des Erwerbers § 3 Abs 1 IO und damit den Grundsatz der Gleichbehandlung der Insolvenzgläubiger.

Jeder konkrete Erwerber‚ der die Abtretung der Ansprüche nach § 16 BTVG verlangt‚ muss feststehen oder zumindest feststellbar sein‚ damit der Bauträger bzw Masseverwalter im Konkurs klar ersehen kann‚ welche Ansprüche auf welchen Erwerber übergegangen sind und welche sich noch beim Bauträger bzw in der Konkursmasse befinden.

  • OLG Innsbruck, 25.08.2015, 3 R 58/15a
  • OGH, 25.05.2016, 2 Ob 187/15m
  • Öffentliches Recht
  • LG Innsbruck, 24.04.2015, 12 Cg 86/14y
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 16 BTVG
  • JBL 2016, 543
  • Arbeitsrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!