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Instandhaltung; Denkmalschutz; baupolizeiliche Aufträge

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Im Baubewilligungsverfahren dürfen aus kompetenzrechtlichen Gründen keine Vorschreibungen erteilt werden, die dem Denkmalschutz und nicht (auch) baurechtlichen Aspekten dienen.

Baupolizeiliche Verfügungen, die ein Einvernehmen mit dem Bundesdenkmalamt zum Gegenstand haben, sind kompetenzrechtlich nicht gedeckt.

  • § 19 sbg BauPolG
  • Art 10 Abs 1 Z 13 B-VG
  • Instandhaltung
  • baupolizeiliche Aufträge
  • Art 15 Abs 1 B-VG
  • VwGH, 14.04.2016, Ro 2014/06/0013
  • Denkmalschutz
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2016/135
  • § 20 sbg BauPolG

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