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Petričević, Marija

Inter, divers oder keine Geschlechtsangabe

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Erst kürzlich konstatierte der VfGH, dass jedem Menschen ein verfassungsmäßig gewährleistetes Recht auf adäquate Eintragung seiner geschlechtlichen Identität im ZPR zusteht und insbesondere intergeschlechtliche Personen eine alternative Bezeichnung zur Kennzeichnung ihrer Identität beantragen können. Dieser Einschätzung schloss sich nun auch der VwGH an und definierte dabei, unter welchen Bedingungen ein nicht-binärer Geschlechtseintrag zulässig ist. Diese sind Gegenstand des nachfolgenden Beitrages.

  • Petričević, Marija
  • JURIDIKUM 2019, 165
  • Personenstand
  • Geschlechtseintrag
  • § 87 Abs 2 VfGG
  • Intergeschlechtlichkeit
  • Art 8 EMRK
  • § 2 PStG
  • Menschenrechte
  • Geschlechtsidentität
  • Rechtsphilosophie und Politik
  • Intersex

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