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Irrtumsanfechtung Werkvertrag; Verlegung Terrazzoboden; Begriff der Bauführung; Baumeister; Vor-, Vollendungs- und Ergänzungsarbeiten

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Der Begriff der „Bauführung“ ist im Sinne eines Baumeisters als General-(Gesamt-)unternehmer zu verstehen.

  • Begriff der Bauführung
  • § 871 ABGB
  • § 872 ABGB
  • § 99 GewO
  • BBL-Slg 2022/198
  • Verlegung Terrazzoboden
  • Baumeister
  • Vor-, Vollendungs- und Ergänzungsarbeiten
  • Irrtumsanfechtung Werkvertrag
  • Baurecht
  • OGH, 30.06.2022, 4 Ob 48/22w

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