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Kapitalmarktrecht: Zur Auslegung der RL über Märkte für Finanzinstrumente; Begriff „Wertpapierdienstleistungen“

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Art 4 Abs 1 Nr 2 der RL 2004/39/EG iVm Anhang I Abschnitt A Nr 1 dieser RL ist dahin auszulegen, dass die Wertpapierdienstleistung, die in der Annahme und Übermittlung von Aufträgen besteht, die ein oder mehrere Finanzinstrument(e) zum Gegenstand haben, nicht die Vermittlung des Abschlusses eines Portfolioverwaltungsvertrags umfasst.

  • Art 4 Abs 1 Nr 2 der RL 2004/39/EG des EP und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der RL 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der RL 2000/12/EG des EP und des Rates und zur Aufhebung der RL 93/22/EWG des Rates in
  • EuGH, 14.06.2017, Rs C-678/15, (Mohammad Zadeh Khorassani/Kathrin Pflanz; Bundesgerichtshof [Deutschland])
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2017/161

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