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Kaserne; heranrückende Wohnbebauung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 22
- Rechtsprechung, 62 Wörter
- Seiten 63-63
- https://doi.org/10.33196/bbl201902006301
20,00 €
inkl MwStEinwendungen gegen eine heranrückende Wohnbebauung sind nur im Fall einer genehmigten gewerblichen, landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebsanlage sowie einem Seveso-Betrieb zulässig.
Es handelt sich bei der Aufzählung in § 26 Abs 4 stmk BauG um eine taxative Aufzählung der Nachbarrechte.
Aus diesem Grund können bei einer Kaserne keine Immissionen geltend gemacht werden, die auf das geplante Wohnbauvorhaben einwirken.
- BBL-Slg 2019/54
- Kaserne
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Baurecht
- LVwG Stmk, 24.05.2018, LVwG 50.14-3111/2017
- § 26 Abs 4 stmk BauG
- heranrückende Wohnbebauung
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