Kein Abzug „neu für alt“ des Lieferanten, wenn Bauunternehmer Ersatzprodukte beschaffen muss
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- ZRBBand 12
- Judikatur, 1382 Wörter
- Seiten 67 -68
- https://doi.org/10.33196/zrb202302006701
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Bei auf mangelhafte Erfüllung gestützten Ersatzansprüchen ist ein Vorteilsausgleich nur im Rahmen der Gewährleistung ausgeschlossen, im Schadenersatzrecht aufgrund der dort gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise hingegen vorzunehmen.
- Gewährleistung; Vorteilsausgleich
- „alt für neu
- Schadenersatz
- § 933a ABGB
- ZRB 2023, 67
- Baurecht
- OGH, 31.01.2023, 4 Ob 185/22t
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