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Kein Abzug „neu für alt“ des Lieferanten, wenn Bauunternehmer Ersatzprodukte beschaffen muss

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Bei auf mangelhafte Erfüllung gestützten Ersatzansprüchen ist ein Vorteilsausgleich nur im Rahmen der Gewährleistung ausgeschlossen, im Schadenersatzrecht aufgrund der dort gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise hingegen vorzunehmen.

  • Gewährleistung; Vorteilsausgleich
  • „alt für neu
  • Schadenersatz
  • § 933a ABGB
  • ZRB 2023, 67
  • Baurecht
  • OGH, 31.01.2023, 4 Ob 185/22t

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