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Kein Aufwandersatzanspruch gegen den Bund für Suche nach Fliegerbombenblindgängern
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 135
- Rechtsprechung, 1504 Wörter
- Seiten 35-37
- https://doi.org/10.33196/jbl201301003501
30,00 €
inkl MwStEs existiert keine Regelung, nach der der Bund bei Verdachtspunkten zum Aufsuchen und Bergen von Fliegerbombenblindgängern oder zumindest zur (teilweisen) Tragung der dafür erforderlichen Kosten verpflichtet ist. Für einen Ersatzanspruch eines Liegenschaftseigentümers (hier: der Stadtgemeinde Salzburg) für Aufwendungen, die ihm in Zusammenhang mit der Suche nach Fliegerbombenblindgängern auf seinem Grundstück entstanden sind, besteht daher keine Rechtsgrundlage.
- OGH, 17.10.2012, 7 Ob 133/12b
- OLG Linz, 26.02.2008, 1 R 199/07a
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- LG Salzburg, 24.08.2007, 5 Cg 6/03h
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- JBL 2013, 35