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Kein Ersatz von fiktiven Fahrtkosten

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Bei den Ansprüchen auf bezahlte Heimfahrt im KollV für das Arbeitskräfteüberlassungsgewerbe handelt es sich nicht um Entgelt, sondern um Aufwandersatz. Ein Anspruch auf Zahlung von Fahrtkostenersatz entsteht aber nur, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich von der Möglichkeit einer Heimfahrt Gebrauch gemacht hat. Ob einem weit entfernt wohnhaften Arbeitnehmer, der freiwillig das Wochenende am Arbeitsort verbringt, anstelle von Heimreisekosten ein Anspruch auf Ersatz von Tages- und Nächtigungsgeld für Samstag und Sonntag zusteht, bleibt offen.

  • LG Linz, 10.11.2014, 6 Cga 25/14w-7
  • OGH, 29.03.2016, 8 ObA 44/15a
  • § 1014 ABGB
  • OLG Linz, 23.03.2015, 12 Ra 14/15p-11
  • Abschnitt VIII Kap B KollV Arbeitskräfteüberlassung
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2016/129

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