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Kein Haftaufschub für Väter von Kindern unter einem Jahr

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Ein Haftaufschub wegen eines Kindes unter einem Jahr dient in erster Linie dem Kindeswohl und soll sicherstellen, dass dem Kind in seinem ersten Lebensjahr die entsprechende Aufmerksamkeit und Fürsorge zuteilwird. Gesetzliche Regelungen, die bei der Ermöglichung eines Haftaufschubs wegen eines Kindes unter einem Jahr zwischen Vätern und Müttern differenzieren und dabei die besondere Bindung zwischen Müttern und Kindern in dieser Zeit berücksichtigen, können im Hinblick auf das Diskriminierungsverbot von Art 14 iVm Art 8 EMRK gerechtfertigt sein.

  • EGMR, 03.10.2017, Nr 16986/12, Alexandru Enache ./. Rumänien
  • Art 3 EMRK
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • Art 8 EMRK
  • Art 14 EMRK
  • JST-Slg 2018/1

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