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Zeitschrift für Informationsrecht
Kein Übertragungsanspruch bei Domain mangels geeigneter Rechtsgrundlage
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIR Band 2014
- Judikatur, 3211 Wörter
- Seiten 71-76
- https://doi.org/10.33196/ziir201401007101
20,00 €
inkl MwStFür einen Anspruch auf Übertragung einer Domain besteht weder ein praktisches Bedürfnis noch eine Rechtsgrundlage.
Bei der Verpflichtung einer Registrierungsstelle zur Übertragung einer Domain (hier Punkt 3. ICANN-Richtlinie) handelt es sich weder um einen Vertrag zugunsten Dritter noch um einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
Ein namensrechtlicher Anspruch am Ortsnamen „Schladming“ schließt das Vorliegen eines gleichberechtigten Anspruches – etwa infolge einer Namensgleichheit – eines Dritten auf die Domain „schladming.com“ nicht aus. Da es sich bei gegenständlicher Domain um kein ausschließlich dem namensrechtlich Anspruchsberechtigen zugewiesenes Rechtsgut handelt, besteht kein auf § 1041 ABGB gründender Übertragungsanspruch. Im Ergebnis trifft dies auch auf schadenersatzrechtliche Erwägungen zu.
In Ermangelung einer durch § 30a Abs 3 MSchG vorausgesetzten spezifischen Interessenswahrungspflicht, findet ein Anspruch auf Übertragung der Domain in der leg cit keine Grundlage.
- Fradinger, Yasmin
- Grafl, Hannah
- § 43 ABGB
- Gemeindename
- Übertragungsanspruch
- Verwechslungsgefahr
- OGH, 22.10.2013, 4 Ob 59/13z, „schladming.com“
- Domain
- § 1031 ABGB
- Name
- unbefugte Verwendung
- § 30a MSchG
- Medienrecht
- § 1 UWG
- ZIIR 2014, 71
- § 9 UWG
- § 335 ABGB
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