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![Kein Verbesserungsauftrag bei nicht rechtzeitiger Offenlegung des Jahresabschlusses Kein Verbesserungsauftrag bei nicht rechtzeitiger Offenlegung des Jahresabschlusses](https://www.verlagoesterreich.at/media/19/73/42/1719888185/ges20243_1719888185.0338.png)
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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Kein Verbesserungsauftrag bei nicht rechtzeitiger Offenlegung des Jahresabschlusses
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 23
- Judikatur, 719 Wörter
- Seiten 141-142
- https://doi.org/10.33196/ges202403014101
9,80 €
inkl MwStDer Einspruch gegen eine Zwangsstrafverfügung führt nicht dazu, dass dem mit der Offenlegung Säumigen ein Verbesserungsauftrag zur Vorlage nach § 17 FBG einzuräumen ist. Dies käme einer (gesetzwidrigen) Fristerstreckung der Offenlegungsfrist gleich.
- § 17 FBG
- Jahresabschluss
- Offenlegung
- § 283 UGB
- Gesellschaftsrecht
- GES 2024, 141
- Verbesserungsauftrag
- OGH, 20.03.2024, 6 Ob 21/24t
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