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Fister, Mathis

Kein Verzicht auf die Registrierung als AIFM durch den Insolvenzverwalter.

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§ 1 AIFMG;

Im Hinblick auf den Charakter der Registrierung nach dem AIFMG als subjektiv-öffentliches Recht zur Verwaltung eines AIF ist der Insolvenzverwalter nicht legitimiert, auf die Registrierung als AIFM zu verzichten.

  • Fister, Mathis
  • oeba-Slg 2024/287
  • VwGH, 16.01.2023, Ra 2022/02/0007

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