Zum Hauptinhalt springen

Kein Vorliegen von verschiedenen Straftatbeständen, die sich in wesentlichen Elementen unterscheiden - weitere verwaltungsstrafrechtliche Verfolgung bzw Verurteilung des Beschwerdeführers nach rechtskräftig beendetem Strafverfa...

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Verwaltungsübertretungen des BauKG sind Ungehorsamsdelikte iSd § 5 VStG, zu denen – im Unterschied zu §§ 80 ff StGB – der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr nicht gehört. Insbesondere ist der Eintritt eines Arbeitsunfalles, der möglicherweise den Tatbestand der fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung erfüllen könnte, nicht Tatbestandselement dieser Verwaltungsübertretungen.

  • § 10 Abs 1 Z 1 BauKG
  • ZVG-Slg 2017/99
  • § 7 BauKG
  • § 2 BauKG
  • § 3 Abs 1 BauKG
  • VG Wien, 04.07.2017, VGW-042/014/8067/2015
  • Art 4 Abs 1 ZPMRK 07te
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 30 Abs 2 VStG
  • § 81 Abs 1 Z 1 StGB
  • § 8 BauKG
  • § 2 StGB
  • § 89 StGB

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!