Zum Hauptinhalt springen

Kein Zugang einer elektronischen Post bei automatischer Abwesenheitsantwort

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Eine E-Mail ist für den Empfänger in dem Zeitpunkt abrufbar, in dem sie in seiner Mailbox eingelangt und gespeichert ist und am Bildschirm angezeigt oder ausgedruckt werden kann, d.h. sobald ein Abruf durch den Empfänger möglich ist.

Eine automatisch versendete Abwesenheitsnotiz des Empfängers kann als Antwort auf eine E-Mail deren wirksamen Zugang iS des § 12 ECG verhindern, weil dadurch der Absender praktisch zeitgleich mit der Absendung davon erfährt, dass der Empfänger die in seiner Mailbox eingelangten Nachrichten vorübergehend zB. aus Krankheits- oder Abwesenheitsgründen nicht abruft.

Es stellt daher eine gröbliche Benachteiligung iS des § 879 Abs 3 ABGB dar, wenn ein Kreditkartenunternehmen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorsieht, dass eine lediglich elektronisch übermittelte Monatsrechnung auch dann als zugegangen bzw. die Einspruchsfrist auslösend zugestellt gilt, wenn der Kunde mit einer elektronischen Abwesenheitsnotiz antwortet.

Leitsätze verfasst von Dr. Clemens Thiele, LL.M.

  • E-Mail
  • Zugangsfiktion, keine
  • OGH, 29.01.2014, 9 Ob 56/13w idF Berichtigungsbeschluss vom 25.3.2014, Cardcomplete
  • ZIIR 2014, 325
  • Vertragsklausel, gröblich benachteiligende
  • § 12 ECG
  • Medienrecht
  • automatische Abwesenheitsantwort
  • § 6 Abs 1 Z 3 KSchG
  • Kreditkartenbedingungen, unwirksame.
  • § 879 Abs 3 ABGB

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!