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Ortbauer, Philipp

Keine analoge Anwendung des § 15c WGG auf nicht mit der Wohnung oder einem Geschäftsraum mitvermietete Ein- und Abstellplätze

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Der Gesetzgeber hat bereits im Zuge der Beratung über das WEG 2002 die Notwendigkeit einer Novellierung des WGG in Hinblick auf die durch das WEG 2002 geschaffene Neuregelung der WE-Tauglichkeit von Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge erkannt. Indem er den Anwendungsbereich des § 15c WGG dennoch nicht auf Ein- und Abstellplätze erweiterte, hat er eine Rechtsfolge (einen Anspruch der Mieter oder sonstiger Nutzungsberechtigter auf Übertragung ins Eigentum) bewusst nicht angeordnet. Für eine analoge Anwendung des § 15c WGG auf nicht mit der Wohnung oder einem Geschäftsraum mitvermietete Ein- und Abstellplätze verbleibt kein Raum.

  • Ortbauer, Philipp
  • § 39 Abs 37 WGG
  • LGZ Wien, 39 R 298/22w
  • BG Donaustadt, 8 MSch 5/22h
  • WOBL-Slg 2024/98
  • § 5 Abs 2 WEG
  • § 7 ABGB
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 22 WGG
  • OGH, 05.10.2023, 5 Ob 50/23y
  • § 15c WGG
  • § 2 Abs 2 WEG

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