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Keine dauerhafte Unmöglichkeit der Auskunftspflicht bei Demenz des Erben

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Ist der Erbe wegen Demenz persönlich nicht in der Lage, eine Auskunftspflicht über den Nachlass oder über Schenkungen zu erfüllen, liegt keine dauerhafte Unmöglichkeit vor, weil die Auskunft auch durch einen nach § 353 EO zu zumutbaren Erhebungen ermächtigten Dritten erteilt werden kann.

Auch die Pflicht zur Eidesleistung ist jedenfalls bei hohem Alter des Verpflichteten nicht dauerhaft unmöglich, weil sie nach dessen Tod auf seinen Nachlass übergeht.

  • Art XLII EGZPO
  • LGZ Wien, 22.06.2020, 59 Cg 33/17g59 Cg 72/17t
  • Öffentliches Recht
  • § 786 ABGB
  • § 353 EO
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 354 EO
  • OLG Wien, 03.12.2020, 16 R 98/20d
  • Zivilverfahrensrecht
  • JBL 2022, 176
  • Arbeitsrecht
  • OGH, 05.08.2021, 2 Ob 39/21f

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