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Mayer, Felix

Keine Gnade für den Rechtsstaat?

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Falls Sie vorhaben ein Verbrechen zu begehen, könnte es unter Umständen vorteilhaft sein, den nächsten Regierungswechsel oder das nächste Ostarrichi-Jubiläum abzuwarten. Auch Sparmaßnahmen im Justizbereich könnten eine günstige Gelegenheit darstellen, zumindest wenn Sie nach Ihrer Verurteilung auf eine Begnadigung des/der Bundespräsident*in hoffen, denn neuere Betrachtungen des Gnadenwesens und der Gnadenpraxis legen nahe, dass Gnade in Österreich nur unwesentlich nachvollziehbarer als im antiken Kolosseum gewährt wird.

  • Mayer, Felix
  • Gnadenwesen
  • EALR 2023, 64
  • Art 65 Abs 2 lit c B-VG
  • B-VG
  • § 512 StPO
  • § 513 StPO
  • § 510 StPO
  • Gnadenrecht
  • Rechtsstaat
  • Gewaltenteilung
  • § 509 StPO
  • § 511 StPO
  • § 508 StPO
  • Art 67 B-VG
  • Kartellrecht, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Unternehmensrecht, Wirtschaftsrecht, Zivilrecht
  • Bundespräsident
  • § 507 StPO

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