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Keine Grundbuchsfähigkeit der Zweigniederlassung

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Mangels Rechtsfähigkeit kommt der Zweigniederlassung keine Grundbuchsfähigkeit zu.

Eigentümer der zum Unternehmen gehörenden Grundstücke ist der Träger des Unternehmens als Rechtsperson. Die Eintragung des Rechtsträgers unter der Firma einer Zweigniederlassung scheidet daher aus.

  • OGH, 12.06.2018, 5 Ob 71/18d
  • § 12 UGB
  • § 98 GBG
  • Gesellschaftsrecht
  • GES 2018, 290
  • Grundbuch
  • Zweigniederlassung

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