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![Keine Säumnisbeschwerde gegen behauptete Untätigkeit eines Landtagspräsidenten Keine Säumnisbeschwerde gegen behauptete Untätigkeit eines Landtagspräsidenten](https://www.verlagoesterreich.at/media/c9/97/27/1699705732/zvg20211_1699705732.2454.png)
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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Keine Säumnisbeschwerde gegen behauptete Untätigkeit eines Landtagspräsidenten
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 8
- Verfahrensrecht, 604 Wörter
- Seiten 37-38
- https://doi.org/10.33196/zvg202101003701
20,00 €
inkl MwStEine (behauptete) Untätigkeit des Landtagspräsidenten kann nicht mit einer Säumnisbeschwerde bekämpft werden, da ein Landtagspräsident keine Verwaltungsbehörde ist.
- LVwG Vlbg, 13.10.2020, LVwG-5-2/2020-R11
- Art 130 Abs 1 Z 3 B-VG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- ZVG-Slg 2021/3
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