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![Keine Verfassungswidrigkeit der Regelungen im SPG über die Verpflichtung, eine Gewaltpräventionsberatung in Anspruch zu nehmen Keine Verfassungswidrigkeit der Regelungen im SPG über die Verpflichtung, eine Gewaltpräventionsberatung in Anspruch zu nehmen](https://www.verlagoesterreich.at/media/06/8c/64/1719888191/jbl20246_1719888191.7132.png)
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Keine Verfassungswidrigkeit der Regelungen im SPG über die Verpflichtung, eine Gewaltpräventionsberatung in Anspruch zu nehmen
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 146
- Rechtsprechung, 3875 Wörter
- Seiten 380-384
- https://doi.org/10.33196/jbl202406038001
30,00 €
inkl MwStDie – keinen Strafcharakter aufweisende – Verpflichtung des Gefährders zur Teilnahme an einer Gewaltpräventionsberatung nach Ausspruch eines Betretungs- und Annäherungsverbots verstößt nicht gegen das Recht auf persönliche Freiheit, das Recht auf ein faires Verfahren und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens; der Eingriff in die Rechte des Gefährders ist zur Hintanhaltung künftiger Gewaltsituationen verhältnismäßig.
- JBL 2024, 380
- Öffentliches Recht
- VfGH, 07.12.2023, G 105/2023 ua
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 382f EO, RGBl 79/1896 idF BGBl I 202/2021
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- §§ 25, 38a, 84 SPG, BGBl 566/1991 idF BGBl I 147/2022
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