Keine (zusätzliche) grunderwerbsteuerliche Anteilsvereinigung bei verschmelzungsbedingter Auflösung einer Treuhandschaft
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 2015
- Angrenzendes Steuerrecht, 2378 Wörter
- Seiten 190 -193
- https://doi.org/10.33196/ges201504019001
9,80 €
inkl MwSt
Ein Unterbleiben der Anteilsgewährung gem § 224 Abs 1 Z 1 iVm Abs 4 AktG im Rahmen eines Verschmelzungsvertrages stellt keine eigenständige Vereinbarung einer Auflösung der Treuhandschaft dar, welche eine Vereinigung aller Anteile der übertragenden Gesellschaft gem § 1 Abs 3 GrEStG zur Folge hat. In dieser Konstellation kann somit lediglich der Erwerbstatbestand gem § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG erfüllt sein, sofern die übertragende Gesellschaft über Grundstücke iSd § 2 GrEStG verfügt, nicht jedoch (zusätzlich) ein Erwerbsvorgang durch Anteilvereinigung iSd § 1 Abs 3 GrEStG.
Im Rahmen einer Verschmelzung ist eine zusätzliche Anteilsvereinigung iSd § 1 Abs 3 GrEStG hinsichtlich der Grundstücke der übertragenden Gesellschaft daher lediglich dann denkbar, wenn diese vor der Verschmelzung durch ein eigenständiges Rechtsgeschäft, wie etwa den vorbereitenden Erwerb aller Anteil an der übertragenden Gesellschaft, bewirkt wird (s dazu VwGH 28.9.1998, 98/16/0052).
- Wurm, Gustav
- Anteilsvereinigung
- Verschmelzung
- GES 2015, 190
- § 1 Abs 4 GrEStG
- § 1 Abs 3 GrEStG
- VwGH, 16.12.2014, 2013/16/0188
- Gesellschaftsrecht
- § 224 AktG
- Unterbleiben von Anteilsgewährung.