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Kfz-Stellplätze; Tiefgarage; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Sachverständigengutachten

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23 Kfz-Stellplätze in einer Tiefgarage stellen besondere Umstände dar, die eine über das übliche Maß hinausgehende Immissionsbelastung der Nachbarn nicht ausschließen.

In einem solchen Fall „besonderer Umstände“ ist die Baubehörde zur Einholung von Sachverständigengutachten verpflichtet.

  • BBL-Slg 2015/96
  • Sachverständigengutachten
  • § 2 Z 36 oö BauTG
  • Immissionsschutz
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • § 8 oö BauTG
  • § 31 Abs 4 oö BauO
  • Tiefgarage
  • Baurecht
  • Kfz-Stellplätze
  • § 3 oö BauTG
  • VwGH, 24.02.2015, 2013/05/0054

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