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Konsenslose Nutzungsänderung; baupolizeilicher Auftrag; Altbestand; Unteilbarkeit
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 17
- Rechtsprechung, 402 Wörter
- Seiten 161-161
- https://doi.org/10.33196/bbl201404016101
20,00 €
inkl MwStDer Einbau von Sanitärräumlichkeiten in eine Kellerwohnung stellt eine bewilligungspflichtige Nutzungsänderung dar.
Im Fall der Unteilbarkeit macht eine konsenslose Nutzungsänderung (hier: erstmaliger Einbau von Sanitärräumlichkeiten in eine bestehende Wohneinheit im Keller) auch den bis zu diesem Zeitpunkt konsensgemäßen Altbestand konsenslos.
Der Auftrag zur Unterlassung der Verwendung muss sich in diesem Fall auf den gesamten untrennbaren Bau bzw Bauteil (hier: das gesamte zu Wohnzwecken bestimmte Kellergeschoß) beziehen.
- Giese, K.
- baupolizeilicher Auftrag
- VwGH, 21.03.2014, 2012/06/0008
- Unteilbarkeit
- Konsenslose Nutzungsänderung
- § 41 Abs 4 stmk BauG
- BBL-Slg 2014/131
- § 40 Abs 1 stmk BauG
- § 19 Z 2 stmk BauG
- Baurecht
- Altbestand
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