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Konzernverbundenheit von Mitgliedern verschiedener Bietergemeinschaften; Preisgestaltung und vertiefte Angebotsprüfung; Höhe der Pauschalgebühren
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 2015
- Judikatur, 6538 Wörter
- Seiten 104-113
- https://doi.org/10.33196/rpa201502010401
20,00 €
inkl MwStDie Mehrfachbeteiligung von Bietern zwingt nicht automatisch zum Ausscheiden.
Auch konzernverbundene Unternehmen stehen nicht unter dem Generalverdacht unerlaubter Abreden.
Der Auftraggeber hat mögliche Abreden zu prüfen bzw ob die Mitglieder der Bietergemeinschaft bei der Erstellung der Angebote unabhängig waren.
Unterschiedliche Lohnniveaus und unterschiedliche Preise für zuzukaufende Arbeiten in den Mitgliedstaaten rechtfertigen niedrige Preise.
- Egger, Alexander
- § 260 BVergG
- § 174 BVergG
- § 164 BVergG
- Sektorenauftraggeberin
- Konzernverbundenheit
- RPA 2015, 104
- § 269 Abs 1 BVergG
- § 318 Abs 1 BVergG
- prioritäre Dienstleistungen
- Pauschalgebühren.
- Deskriporen:
- § 267 BVergG
- vertiefte Angebotsprüfung
- BVwG-PauschGebV Vergabe
- § 180 BVergG
- Bietergemeinschaft
- § 169 Abs 1 BVergG
- Zuschlagsfrist
- Vergaberecht
- § 268 BVergG
- § 264 BVergG
- Bindung an Angebot
- wettbewerbswidrige Abrede
- § 187 Abs 1 BVergG
- BVwG, 19.12.2014, W187 2011321-2/32E, „Feasibility Study Breitspur“