Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
![Kostenrechnung bei Schließung einer Post-Geschäftsstelle Kostenrechnung bei Schließung einer Post-Geschäftsstelle](https://www.verlagoesterreich.at/media/3e/8f/2f/1699694438/wbl20141_1699694438.1731.png)
![Kostenrechnung bei Schließung einer Post-Geschäftsstelle Kostenrechnung bei Schließung einer Post-Geschäftsstelle](https://www.verlagoesterreich.at/media/3e/8f/2f/1699694438/wbl20141_1699694438.1731.png)
![Kostenrechnung bei Schließung einer Post-Geschäftsstelle Kostenrechnung bei Schließung einer Post-Geschäftsstelle](https://www.verlagoesterreich.at/media/3e/8f/2f/1699694438/wbl20141_1699694438.1731.png)
![Kostenrechnung bei Schließung einer Post-Geschäftsstelle Kostenrechnung bei Schließung einer Post-Geschäftsstelle](https://www.verlagoesterreich.at/media/3e/8f/2f/1699694438/wbl20141_1699694438.1731.png)
Kostenrechnung bei Schließung einer Post-Geschäftsstelle
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 28
- Rechtsprechung, 744 Wörter
- Seiten 59-60
- https://doi.org/10.33196/wbl201401005901
30,00 €
inkl MwSt§ 7 Abs 3 Z 1 PMG knüpft nicht daran an, welche Kosten durch die Schließung einer Post-Geschäftsstelle (unmittelbar) vermieden werden können, sondern an die kostendeckende Führung. Eine Einschränkung auf Einzelkosten und „abbaufähige“ Gemeinkosten kann dem § 7 Abs 3 Z 1 PMG schon deshalb nicht entnommen werden, weil diese Bestimmung nicht zwischen Einzel- und Gemeinkosten bzw deren „Abbaufähigkeit“ unterscheidet.
Der Umstand, dass bestimmte Gemeinkosten („Overheadkosten“) durch die Schließung der Post-Geschäftsstelle nicht unmittelbar verändert werden, also nicht „abbaufähig“ sind, rechtfertigt nicht ihre Außerachtlassung bei der iSd § 7 Abs 3 PMG vorzunehmenden Kostenstellenrechnung: Erfordert die Führung einer Geschäftsstelle bestimmte Aufwendungen, mögen diese auch durch Schließung der betreffenden Geschäftsstelle nicht unmittelbar wegfallen, müssen auch diese Aufwendungen gedeckt werden, um eine kostendeckende Führung zu gewährleisten.
- WBl-Slg 2014/21
- § 7 Abs 3 PMG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- VwGH, 23.08.2013, 2010/03/0093
Weitere Artikel aus diesem Heft
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €