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Heft 1, Februar 2015, Band 2015
Kreditschädigende Äußerungen über Mitbewerber in Vergabeverfahren
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 2015
- Judikatur, 761 Wörter
- Seiten 17-18
- https://doi.org/10.33196/rpa201501001701
20,00 €
inkl MwStÄußerungen oder Vorbringen eines Mitbieters über die Leistungsfähigkeit eines Mitwerbers im Vergabenachprüfungsverfahren sind als „nicht öffentliche Mitteilungen“ iS des § 1330 Abs 2 ABGB bzw als bloß „vertrauliche Mitteilungen“ nach § 7 Abs 2 UWG zu beurteilen sodass idR keine lauterkeitsrechtliche oder schadenersatzrechtliche Haftung eintreten kann.
Diese Qualifikation von Vorbringen im Vergabenachprüfungsverfahren als „nicht öffentliche Mitteilungen“ iS des § 1330 Abs 2 ABGB bzw als bloß „vertrauliche Mitteilungen“ nach § 7 Abs 2 UWG ändert sich auch durch die Möglichkeit einer öffentlichen mündlichen Verhandlung nicht, wenn zur Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen die Öffentlichkeit jederzeit ausgeschlossen werden kann.
- Götzl, Philipp
- Thiele, Clemens
- nicht öffentliche Mitteilung
- § 1330 ABGB
- RPA 2015, 17
- OGH, 17.07.2014, 4 Ob 100/14f, „Vergabekontrollsenat W“
- § 7 UWG
- Wettbewerbsstörung
- vertrauliche Mitteilung
- Vergaberecht
- Leistungsfähigkeit.