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Kündigungsschutz bei Väterkarenz
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 34
- Rechtsprechung, 1394 Wörter
- Seiten 231-232
- https://doi.org/10.33196/wbl202004023101
30,00 €
inkl MwStBei einer Teilung der Karenz zwischen Vater und Mutter beginnt die Karenz des Vaters im unmittelbaren Anschluss an die Karenz der Mutter. Unmittelbarer Anschluss bedeutet, dass die Karenz des Vaters mit dem auf das Ende der Karenz des anderen Elternteils folgenden Kalendertag, beginnen muss.
Die Mitteilung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber über Beginn und Dauer der Karenz ist nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen. Eine offensichtlich falsche Datumsangabe über den Beginn der Karenz ist ohne Bedeutung und bewirkt nicht den Verlust des Kündigungsschutzes bei Karenz.
- § 914 ABGB
- ASG Wien, 27.09.2018, 5 Cga 129/18b-7
- WBl-Slg 2020/72
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OLG Wien, 26.02.2019, 10 Ra 9/19w-12
- § 7 Abs 1 VKG
- OGH, 28.11.2019, 9 ObA 70/19p
- § 3 Abs 1 VKG
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