Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Zeitschrift für Informationsrecht
Heft 4, November 2017, Band 2017
LG Berlin: Keine Namensanmaßung durch .com-Domain bei sofortigem Disclaimer
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIR Band 2017
- Judikatur, 6201 Wörter
- Seiten 433-441
- https://doi.org/10.33196/ziir201704043301
20,00 €
inkl MwStDie Nutzung der Domain „berlin.com“ durch eine weltweit agierende Mediengruppe stellt keine unberechtigte Namensanmaßung und damit auch keine Verletzung des durch § 12 BGB geschützten Rechts an dem Namen des Landes Berlins dar.
Das Land Berlin kann den Betreiber der Webseite berlin.com nicht auf Unterlassung in Anspruch nehmen, wenn bei Aufruf der Seite durch einen sog. Disclaimer deutlich wird, dass es sich nicht um die offizielle Berlin-Seite des Landes handelt.
Aufgrund der Internationalität der Top-Level-Endung „.com“ kommen neben der deutschen Hauptstadt ebenso gut zahlreiche andere Städte oder Personen weltweit als zulässige Nutzer dieser Domain in Betracht. So existieren allein in den USA 30 Städte namens „Berlin“.
Redaktionelle Leitsätze
- Thiele, Clemens
- § 43 ABGB
- Kennzeichnungskraft, mangelnde
- Gleichnamigkeit
- § 12 BGB
- Domain „berlin.com“
- LG Berlin, 27.02.2017, 3 O 19/15, berlin.com
- Namensschutz
- Unterlassungsanspruch, kein
- ZIIR 2017, 433
- Medienrecht
- Bundesland Berlin
Weitere Artikel aus diesem Heft
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €