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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Heft 4, Dezember 2023, Band 12
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer Ultrafiltrationseinheit und einer Legionellenschutzanlage: Bestehen des Entgeltanspruchs oder Zurückbehaltung
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 12
- Judikatur, 2698 Wörter
- Seiten 133-136
- https://doi.org/10.33196/zrb202304013301
20,00 €
inkl MwStDem Werkbesteller steht [...] bis zur vollständigen Verbesserung bestehender Mängel die Einrede des nicht gehörig erfüllten Vertrags zu.
Die Fälligkeit des Werklohns kann jedoch nur solange hinausgeschoben werden, als ein Verbesserungsanspruch besteht und die Verbesserung im Interesse des Bestellers liegt. Fällt dieses Interesse weg, besteht kein Bedürfnis nach Gewährung eines gänzlichen Leistungsverweigerungsrechts mehr.
Bei einem unbrauchbaren Werk steht dem Besteller aus dem Titel des Schadenersatzes der Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Werklohns zu.
Wenn der Besteller eine vom Unternehmer angebotene Art der Werkerstellung – oder eine von mehreren angebotenen Ausführungsvarianten – akzeptiert und durch die Annahme des unternehmerischen Offerts diesen „anweist“, das Werk in der angebotenen Weise herzustellen, ist dies nicht als „Anweisung“ im Sinne des § 1168a Satz 3 ABGB anzusehen (6 Ob 120/10f); bleibt der zugesagte Erfolg aus, weil die angebotene Ausführungsart etwa doch nicht tauglich war, treten die Rechtsfolgen der Gewährleistung – bzw des Schadenersatzes nach § 933a ABGB – ein.
- ZRB 2023, 133
- Gewährleistung
- Leistungsverweigerungsrecht
- § 1170 ABGB
- § 1168 ABGB
- § 933a ABGB
- Fälligkeit
- Baurecht
- § 1052 ABGB
- OGH, 28.04.2022, 3 Ob 213/21a