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Heft 2, Februar 2016, Band 2016
„Lösegeldforderung“ für zuvor abgenötigtes Mobiltelefon
- Originalsprache: Deutsch
- JST Band 2016
- Judikatur, 1023 Wörter
- Seiten 159-160
- https://doi.org/10.33196/jst201602015901
20,00 €
inkl MwStDie Annahme von Bereicherungsvorsatz setzt nicht notwendigerweise ein auf immerwährende Zueignung der geraubten Sache gerichtetes Vorhaben des Täters voraus. Vielmehr genügt es, dass er diese im Tatzeitpunkt (nach seinem Tatplan) zumindest zeitweilig in sein Vermögen überführen und dieses somit um den entsprechenden Gegenwert vermehren wollte. Die Zufügung eines Dauerschadens ist demnach kein Deliktsmerkmal des Raubes und braucht daher auch vom Vorsatz des Täters nicht erfasst zu sein.
- JST-Slg 2016/12
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- OGH, 27.08.2015, 12 Os 94/15p
- § 142 StGB
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