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Maßgebliche „Wissensvertreter“ der geschädigten Gesellschaft für Beginn der Verjährung

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Die Kenntnis der für die Alleingesellschafterin handelnden natürlichen Personen von Schaden und Schädiger löst den Beginn der Verjährungsfrist für einen Schadenersatzanspruch der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer aus.

Auf das Wissen des schädigenden Organmitglieds selbst kommt es nicht an.

  • § 25 GmbHG
  • Gesellschaftsrecht
  • Verjährung
  • Wissenszurechnung
  • § 1489 ABGB
  • OGH, 21.12.2022, 6 Ob 228/22f
  • GES 2023, 81
  • Geschäftsführerhaftung

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