Maßgebliche „Wissensvertreter“ der geschädigten Gesellschaft für Beginn der Verjährung
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 22
- Judikatur, 584 Wörter
- Seiten 81 -82
- https://doi.org/10.33196/ges202302008101
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Die Kenntnis der für die Alleingesellschafterin handelnden natürlichen Personen von Schaden und Schädiger löst den Beginn der Verjährungsfrist für einen Schadenersatzanspruch der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer aus.
Auf das Wissen des schädigenden Organmitglieds selbst kommt es nicht an.
- § 25 GmbHG
- Gesellschaftsrecht
- Verjährung
- Wissenszurechnung
- § 1489 ABGB
- OGH, 21.12.2022, 6 Ob 228/22f
- GES 2023, 81
- Geschäftsführerhaftung
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