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![Mietzinsminderung wegen nicht vorhandenem Sicherheitsnachweis der elektrischen Anlage (10 %) Mietzinsminderung wegen nicht vorhandenem Sicherheitsnachweis der elektrischen Anlage (10 %)](https://www.verlagoesterreich.at/media/5f/aa/e5/1699699229/wobl20211_1699699229.5435.png)
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Mietzinsminderung wegen nicht vorhandenem Sicherheitsnachweis der elektrischen Anlage (10 %)
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 34
- Rechtsprechung, 2867 Wörter
- Seiten 41-44
- https://doi.org/10.33196/wobl202101004101
30,00 €
inkl MwStDer Umstand, dass eine elektrische Anlage iSd § 7a ETV 2002 nicht dem ETG 1992 entspricht oder der Vermieter seiner Dokumentationspflicht insoweit nicht nachgekommen ist, ist vom Mieter, der deshalb den Mietzins nach § 1096 ABGB mindern möchte, zu behaupten und zu beweisen. Gelingt dieser Beweis, wird eine von der Anlage ausgehende Gefährlichkeit vermutet. Dies hat zur Konsequenz, dass die (Voraussetzung der Mietzinsminderung nach § 1096 ABGB bildende) Beeinträchtigung des bedungenen Gebrauchs einer Wohnung samt mitvermieteter „sanierter“ elektrischer Anlage so lange besteht, bis der Vermieter im Einzelfall bewiesen hat, dass von der Anlage keine Gefährdung und keine daraus folgende Gebrauchsbeeinträchtigung ausgeht. Eine unbekämpft gebliebene Negativfeststellung zur Gefährlichkeit geht zu Lasten des Vermieters. Eine Mietzinsminderung um 10% ist keinesfalls überhöht.
- § 1096 ABGB
- WOBL-Slg 2021/15
- Miet- und Wohnrecht
- § 7a ETV
- OGH, 05.07.2019, 4 Ob 83/19p
- BG Donaustadt, 5 C 153/17t
- LGZ Wien, 38 R 185/18i
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