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Miteigentümer; Zustimmung; Parteistellung

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Im Bewilligungsverfahren über Änderungen von Kfz-Abstellplätzen sowie Grundrissen von einzelnen Wohnungen haben Miteigentümer keine Parteistellung.

  • LVwG Tir, 17.05.2016, LVwG-2016/43/0886-1
  • § 22 Abs 2 lit a tir BauO
  • Miteigentümer
  • § 8 Abs 9 tir BauO
  • Parteistellung
  • BBL-Slg 2016/186
  • Zustimmung
  • Baurecht

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