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![Mittelpunkt der Lebensinteressen bei einem zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalt (18 Monate) Mittelpunkt der Lebensinteressen bei einem zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalt (18 Monate)](https://www.verlagoesterreich.at/media/02/20/80/1699674802/afs20183_1699674802.5373.png)
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Zeitschrift für Abgaben-, Finanz- und Steuerrecht
Mittelpunkt der Lebensinteressen bei einem zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalt (18 Monate)
- Originalsprache: Deutsch
- AFS Band 16
- Bundesfinanzgericht, 1508 Wörter
- Seiten 106-108
- https://doi.org/10.33196/afs201803010601
9,80 €
inkl MwStEine zeitlich begrenzte Auslandstätigkeit lässt den Mittelpunkt der Lebensinteressen selbst dann im Inland bestehen, wenn die Familie an den Arbeitsort im Ausland mitzieht, die Wohnung im Inland aber beibehalten wird. Den wirtschaftlichen Beziehungen eines Abgabepflichtigen kommt in der Regel eine geringere Bedeutung zu als den persönlichen Beziehungen. Unter letzteren sind all jene zu verstehen, die einen Menschen aus in seiner Person liegenden Gründen mit jenem Ort verbinden, an dem er einen Wohnsitz hat. Von Bedeutung sind dabei familiäre Bindungen sowie Betätigungen gesellschaftlicher, religiöser und kultureller Art und andere Betätigungen zur Entfaltung persönlicher Interessen und Neigungen, aber auch die Mitgliedschaft in Vereinen und andere soziale Engagements. Wirtschaftliche Bindungen gehen vor allem von örtlich gebundenen Tätigkeiten und von Vermögensgegenständen in Form von Einnahmequellen aus. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist durch eine zusammenfassende Wertung aller Umstände zu ermitteln (Rechtssatz). Revision nicht zulässig.
- Fuchs, Hubert W.
- BFG, 31.01.2018, RV/6100622/2017
- § 1 EStG
- Steuerrecht
- AFS 2018, 106
- § 2 EStG
- Art 4 Abs 2 DBA-USA
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