Mündelsichere Anlagen – ertragsloses Risiko?
- Originalsprache: Deutsch
- ZFSBand 18
- Aufsatz, 1312 Wörter
- Seiten 91 -94
- https://doi.org/10.33196/zfs202204009101
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Als mündelsicher gelten Geldanlagen, bei denen ein Wertverlust weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Gesetzliche Vorschriften oder Satzung können Anleger verpflichten in mündelsichere Anlagen zu investieren. Zum Teil orientieren sich auch risikoaverse Anleger wie Stiftungen oder Vereine an diesen Vorgaben. Reale Vermögensverluste waren mit mündelsicheren Anlagen in den vergangenen Jahren fast nicht zu vermeiden. Welche Unterschiede und Risiken zu beachten sind, wird im folgenden Artikel erörtert.
- Kargl, Stefan
- Wieland, Manfred
- Geldanlage
- § 46 InvFG
- Realer Werterhalt
- Vermögensverlust
- § 216 ABGB
- Stiftungen
- § 6 Abs 7 ImmoInvFG
- § 218 ABGB
- Risikoavers
- Mündelsicher
- Kontrolle
- Investmentfonds
- § 215 Abs 1 ABGB
- ZFS 2022, 91
- § 217 ABGB
- Mündelgelder
- § 219 ABGB