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Nachbar; nachweisliche Verständigung vom Einlangen des Baubewilligungsantrages; Präklusion

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Wird ein Nachbar nachweislich aufgefordert, seine Einwendungen bei der Baubehörde einzubringen, erlischt seine Parteistellung, wenn er innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist von 14 Tagen keine zulässigen Einwendungen erhebt.

Auf diese Weise bereits präkludierte Nachbarn können in einer nachfolgend anberaumten mündlichen Verhandlung keine Parteistellung wiedererlangen.

  • § 22 Abs 2 nö BauO
  • § 6 Abs 1 Z 3 nö BauO
  • BBL-Slg 2016/173
  • VwGH, 24.05.2016, Ra 2016/05/0035
  • § 21 nö BauO
  • § 42 AVG
  • Baurecht
  • nachweisliche Verständigung vom Einlangen des Baubewilligungsantrages
  • Nachbar
  • Präklusion

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