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Twardosz, Benjamin

Nachbescheidkontrolle und Aufhebung nach § 299 BAO

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Anstatt einer Prüfung der Abgabenerklärungen setzt das Finanzamt oft Abgaben zunächst erklärungsgemäß fest und prüft die Erklärung erst danach. Eine Aufhebung des Bescheides wird dann häufig auf § 299 BAO gestützt. Der Beitrag untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen diese Vorgehensweise zulässig ist, wie sich die Aufhebung nach § 299 BAO zur Berichtigung nach § 293b BAO verhält, und wie der Rechtsschutz dagegen ausgestaltet ist.

  • Twardosz, Benjamin
  • Unrichtigkeit
  • Nachbescheidkontrolle
  • ZSS 2021, 80
  • Rechtsmittel
  • § 293b BAO
  • Aufhebungsbescheid
  • § 299 BAO
  • Bindungswirkung
  • § 143 BAO
  • § 161 BAO

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