Nachbescheidkontrolle und Aufhebung nach § 299 BAO
- Originalsprache: Deutsch
- ZSSBand 3
- Abgabenverfahren, 4436 Wörter
- Seiten 80 -86
- https://doi.org/10.33196/zss202102008001
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Anstatt einer Prüfung der Abgabenerklärungen setzt das Finanzamt oft Abgaben zunächst erklärungsgemäß fest und prüft die Erklärung erst danach. Eine Aufhebung des Bescheides wird dann häufig auf § 299 BAO gestützt. Der Beitrag untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen diese Vorgehensweise zulässig ist, wie sich die Aufhebung nach § 299 BAO zur Berichtigung nach § 293b BAO verhält, und wie der Rechtsschutz dagegen ausgestaltet ist.
- Twardosz, Benjamin
- Unrichtigkeit
- Nachbescheidkontrolle
- ZSS 2021, 80
- Rechtsmittel
- § 293b BAO
- Aufhebungsbescheid
- § 299 BAO
- Bindungswirkung
- § 143 BAO
- § 161 BAO