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Nachtlokal; Lärmimmissionen

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Die Einführung des generellen Rauchverbots in Lokalen führt nicht dazu, dass die Nachbarn vermehrt Lärmimmissionen durch vor Lokalen rauchende Gäste hinnehmen müssen.

Die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung eines Lokals steht einer Immissionsabwehrklage nicht entgegen, weil das Verhalten der Gäste eines Lokals außerhalb der Betriebsanlage bei der Betriebsanlagengenehmigung außer Betracht bleibt.

Ist das Lokal das einzige Nachtlokal im näheren Umkreis der in Mitleidenschaft gezogenen Liegenschaft, kann es für den Charakter der Umgebung nicht prägend sein.

Ein Unterlassungsanspruch nach § 364 Abs 2 ABGB ist grundsätzlich nicht verjährbar, weshalb er auch viele Jahre nach Lokaleröffnung zusteht.

  • BBL-Slg 2022/23
  • Nachtlokal
  • Lärmimmissionen
  • § 364 Abs 2 ABGB
  • § 364a ABGB
  • Baurecht
  • OGH, 01.09.2021, 3 Ob 76/21d

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