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Öner, Stephanie

Ne bis in idem im Maßnahmenverfahren wegen im Ausland begangener Straftat

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§ 65 Abs 5 StGB sieht die Anordnung zulässiger und notwendiger vorbeugender Maßnahmen gegen einen Österreicher wegen einer im Ausland begangenen strafbaren Handlung auch dann vor, wenn die Gerichtsbarkeit über die Tat bereits von einem anderen Staat ausgeübt worden ist.

Die Regelung des Art 4 des 7. ZPEMRK hindert nicht, dass eine Person in verschiedenen Staaten vor Gericht gestellt oder bestraft wird.

  • Öner, Stephanie
  • § 65 Abs 5 StGB
  • Öffentliches Recht
  • LG Feldkirch, 18.03.2012, 28 HR 37/12h
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • OLG Innsbruck, 13.04.2012, 7 Bs 185/12g
  • Zivilverfahrensrecht
  • JBL 2014, 64
  • Art 4 7. ZPEMRK
  • OGH, 30.05.2012, 15 Os 63/12x
  • Arbeitsrecht

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