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Keisler, Robert

Nichtigerklärung der Ausschreibung kann nicht auf nachfolgende Berichtigung gestützt werden

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Rechtswidrigkeiten der Berichtigung dürfen nicht zum Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens gemacht werden, das die früher ergangene Ausschreibung betrifft, zumal diese gesondert anfechtbaren Entscheidungen voneinander abgrenzbar sind. Prüfgegenstand eines die Ausschreibung betreffenden Nachprüfungsverfahrens ist demgegenüber die Ausschreibung unter Ausklammerung allfälliger Berichtigungen.

  • Keisler, Robert
  • § 2 Z 16 lit a sublit aa BVergG
  • Nichtigkeitsgründe.
  • RPA 2015, 160
  • Nichtigerklärung
  • gesondert anfechtbare Entscheidung
  • § 90 BVergG
  • Berichtigung
  • VwGH, 21.01.2015, 2012/04/0154, Vergabeverfahren „Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Sonden- und Trinknahrung inklusive Applikationsgeräte und Zubehör“
  • Vergaberecht
  • § 325 BVergG

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