Zum Hauptinhalt springen

Nichtvorliegen eines Rechtsnachteils iSd § 71 Abs 1 Z 1 AVG bei versäumter Stellungnahme

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Langt eine Stellungnahme der Partei zwar nach Ablauf der gesetzten Frist, aber noch vor Erlassung des Bescheides bei der Behörde ein, so hätte die Behörde sich mit diesem Vorbringen auseinandersetzen müssen. Das zwischen Datierung und Zustellung des Bescheides bei der Behörde eingelangte Vorbringen wäre zu beachten. Der Beschwerdeführer übersieht aber, dass ein allfälliger Mangel des Parteiengehörs im Verfahren bei der belangten Behörde durch die im Beschwerdeverfahren mit der Beschwerde gegebene Möglichkeit der Stellungnahme saniert wird.

  • § 71 Abs 1 AVG
  • ZVG-Slg 2020/91
  • VwG Wien, 11.05.2020, VGW-131/036/3949/2020VGW-131/V/036/4180/2020
  • Verwaltungsverfahrensrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!