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Endfellner, Clemens

NoVA bei der Verwendung von Dienstfahrzeugen im Inland

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Ein deutscher Arbeitgeber stellt seinen österreichischen Außendienstmitarbeitern Dienstfahrzeuge zur Verfügung. Eine Privatnutzung ist zulässig und die PKW werden weitaus überwiegend in Österreich genutzt. Trotz Vorliegen einer inländischen Betriebsstätte iSd § 29 BAO (laut DBA besteht dagegen keine Betriebstätte) ist laut BFG der dauernde Standort der PKW beim deutschen Stammhaus, sodass weder NoVA noch Kfz-Steuer anfällt.

  • Endfellner, Clemens
  • AFS 2021, 130
  • BFG, 23.04.2021, RV/5101041/2013
  • § 82 Abs 8 KFG
  • § 1 Z 3 NoVAG
  • Steuerrecht
  • § 1 Abs 1 Z 3 KfzStG

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