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Thiele, Clemens

OGH: Bundesweite Zuständigkeit für Urheberrechtsverletzungen online

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Art 5 Nr 3 LGVÜ II ist ebenso wie Art 7 Nr 2 EuGVVO auch auf Klagen aufgrund einer Urheberrechtsverletzung im Internet anzuwenden.

Art 5 Nr 3 LGVÜ II begründet durch den Verweis auf das „Gerichts des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht“ auch die örtliche Zuständigkeit für eine Klage eines österreichischen Urhebers wegen Verletzung seiner Werke durch die Wiedergabe auf einer Schweizer Website.

Der Urheber kann daher seine Verletzungsklage für den in Österreich eingetretenen oder drohenden Schaden bei einem Gericht einbringen, in dessen Sprengel die (ausländische) Website abrufbar ist, also bundesweit.

Redaktionelle Leitsätze

  • Thiele, Clemens
  • § 82 UrhG
  • OGH, 02.05.2018, 4 Ob Nc 9/18p, Fotos auf Schweizer Website
  • Schweizer Website
  • § 83 UrhG
  • Urhebervermerk, fehlender
  • Fotos, urheberrechtsverletzende
  • elektronische Abrufbarkeit in Österreich
  • Gerichtstand, internationaler
  • Art 5 Nr 3 LGVÜ II
  • schädigendes Ereignis
  • Medienrecht
  • Art 7 Nr 2 VO (EU) 1215/2012
  • § 81 UrhG
  • ZIIR 2018, 321
  • Urheber, österreichischer

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