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Cepic, Michael

OGH: Die Übernahme einer Arztpraxis unterliegt nicht der Schlichtungsklausel des § 94 ÄrzteG

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Von der Wendung „bei Ausübung des ärztlichen Berufs“ in § 94 Abs 1 erster Satz ÄrzteG sind nur Streitigkeiten umfasst, die sich aus der Ausübung des ärztlichen Berufs ergeben.

Die Streitigkeit muss mit der Ausübung des ärztlichen Berufs untrennbar verbunden sein, um unter § 94 Abs 1 ÄrzteG subsumiert werden zu können.

Es ist (daher) nicht jede Verhaltensweise eines Arztes, die im Zusammenhang mit der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit steht, von der obligatorischen Schlichtung umfasst.

Eine Streitigkeit zwischen zwei Ärzten über den Abschluss eines Kaufvertrags für eine Arztordination unterliegt nicht der Schlichtungsklausel des § 94 Abs 1 ÄrzteG.

  • Cepic, Michael
  • OGH, 26.07.2023, 9 Ob 28/23t
  • Schlichtungsklausel
  • Ordinationsübernahme
  • Unzulässigkeit des Rechtswegs
  • Ausübung des ärztlichen Berufs
  • § 94 ÄrzteG
  • Klagbarkeit
  • Berufsrecht
  • Schlichtungsverfahren
  • § 1 JN
  • JMG 2024, 167
  • Fälligkeit

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