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OGH: Gemeinschaftsmarke „Duff“ und deutsche Marke „Duff-Beer“ in Widerstreit

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Das Einheitlichkeitsprinzip der Gemeinschaftsmarkenverordnung verlangt, dass die Gemeinschaftsmarke ein in allen Mitgliedstaaten geltendes Recht ist, dem als relatives Eintragungshindernis alle älteren nationalen Marken und sonstigen Kennzeichenrechte von mehr als lediglich örtlicher Bedeutung entgegengehalten werden können.

Daher hängt die Durchsetzbarkeit der Rechte aus der Gemeinschaftsmarke davon ab, dass solche älteren nationalen Rechte nicht entgegengehalten werden können.

Schließlich kann ein prioritätsälteres nationales Markenrecht der Verletzungsklage auch dann entgegengehalten werden, wenn es in einem anderen Mitgliedstaat belegen ist als in jenem Staat, für dessen Gebiet Schutz beansprucht wird.

Redaktionelle Leitsätze

  • prioritätsältere Marke
  • Einheitlichkeitsprinzip
  • Duff-Beer
  • OGH, 27.01.2016, 4 Ob 183/15p, „Duff-Bier“
  • ZIIR 2016, 339
  • älteres nationales Kennzeichenrecht
  • Art 99 GMV
  • Medienrecht
  • „Duff“
  • Gemeinschaftsmarkenverordnung
  • Art 112 GMV

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