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Thiele, Clemens

OGH: Kein Rücktritt von einem Zusatzauftrag als Auswärtsgeschäft

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Ein Zusatzauftrag zu Bau(neben)leistungen, der außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers auf der Baustelle erteilt wird, unterliegt nicht als Auswärtsgeschäft dem FAGG, BGBl I 2014/33, wenn er nach der Vertragsauslegung kein selbstständiges Vertragsverhältnis begründen, sondern nur den in den Geschäftsräumen abgeschlossenen Hauptvertrag konkretisieren soll.

Ein Bauvertrag, der als Einheitspreisvertrag ausgestaltet ist (hier: Berechnung des Preises je Einheit einer in einem Leistungsverzeichnis beschriebenen Teilleistung), ist grundsätzlich dahin auszulegen, dass Zusatzaufträge keine selbstständigen Vertragsverhältnisse begründen, sondern lediglich den Hauptvertrag konkretisieren.

Redaktionelle Leitsätze

  • Thiele, Clemens
  • außerhalb der Geschäftsräume geschlossener Vertrag
  • Widerrufsrecht im Fernabsatz
  • OGH, 20.02.2018, 4 Ob 28/18y, Bauzusatzleistungen im Fernabsatz
  • ZIIR 2018, 182
  • Rücktritt
  • § 18 Abs 1 Z 6 FAGG
  • Bauvertrag
  • Konsumentenschutzrecht
  • § 1 Abs 2 Z 7 FAGG
  • Einheitspreisvertrag
  • § 20 FAGG
  • Zusatzauftrag
  • keines
  • § 11 FAGG
  • Leistungsänderung
  • Medienrecht
  • § 4 Abs 1 Z 8 FAGG
  • Einheitlichkeit

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