OGH: Kein Rücktritt von einem Zusatzauftrag als Auswärtsgeschäft
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIRBand 6
- Judikatur, 2642 Wörter
- Seiten 182 -186
- https://doi.org/10.33196/ziir201802018201
20,00 €
inkl MwSt
Ein Zusatzauftrag zu Bau(neben)leistungen, der außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers auf der Baustelle erteilt wird, unterliegt nicht als Auswärtsgeschäft dem FAGG, BGBl I 2014/33, wenn er nach der Vertragsauslegung kein selbstständiges Vertragsverhältnis begründen, sondern nur den in den Geschäftsräumen abgeschlossenen Hauptvertrag konkretisieren soll.
Ein Bauvertrag, der als Einheitspreisvertrag ausgestaltet ist (hier: Berechnung des Preises je Einheit einer in einem Leistungsverzeichnis beschriebenen Teilleistung), ist grundsätzlich dahin auszulegen, dass Zusatzaufträge keine selbstständigen Vertragsverhältnisse begründen, sondern lediglich den Hauptvertrag konkretisieren.
Redaktionelle Leitsätze
- Thiele, Clemens
- außerhalb der Geschäftsräume geschlossener Vertrag
- Widerrufsrecht im Fernabsatz
- OGH, 20.02.2018, 4 Ob 28/18y, Bauzusatzleistungen im Fernabsatz
- ZIIR 2018, 182
- Rücktritt
- § 18 Abs 1 Z 6 FAGG
- Bauvertrag
- Konsumentenschutzrecht
- § 1 Abs 2 Z 7 FAGG
- Einheitspreisvertrag
- § 20 FAGG
- Zusatzauftrag
- keines
- § 11 FAGG
- Leistungsänderung
- Medienrecht
- § 4 Abs 1 Z 8 FAGG
- Einheitlichkeit
Weitere Artikel aus diesem Heft