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OGH: Keine Löschung von Daten eines Prepaidkartenkontos

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Eine seinerzeit rechtmäßige Verarbeitung kann durch Zeitablauf unzulässig werden, weil nach Interessenabwägung und selbst unter Bedachtnahme auf gesetzliche Vorschriften die weitere Aufbewahrung auf keinen rechtlich hinreichenden Grund mehr gestützt werden kann; fixe Fristen für die Datenspeicherung gibt das DSG 2000 aber nicht vor.

Die gesetzlich vorgesehene Löschung der Daten in der Ediktsdatei fußt auf § 256 IO, der auf die nach § 132 BAO und § 212 UGB aufzubewahrenden „Bücher“, „Belege“ bzw „Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen“ nicht zur Anwendung gelangt.

Redaktionelle Leitsätze

  • § 8 Abs 1 Z 1 DSG
  • Auftraggeber, privater
  • Bonitätsdaten
  • Aufbewahrungsfristen, gesetzliche
  • Prepaidkarte
  • § 1 DSG
  • § 132 BAO
  • § 8 Abs 1 Z 4 DSG
  • § 27 DSG
  • Kreditkartenauskunft
  • Medienrecht
  • Speicherfristen, gesetzliche
  • Löschungsanspruch, kein
  • ZIIR 2017, 156
  • OGH, 30.01.2017, 6 Ob 178/16v, Prepaidkarte
  • § 212 UGB

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