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Thiele, Clemens

OGH: Zur Herstellerbezeichnung beim Laufbildschutz

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Urheberrechtsschutz für Filmwerke nach § 4 UrhG und Leistungsschutz nach §§ 73 ff UrhG für Laufbilder schließen einander nicht aus, sondern bestehen für Filmwerke parallel nebeneinander.

Unabhängig davon, ob ein Laufbild auch ein gewerbsmäßig hergestelltes Filmwerk iSv § 38 UrhG ist, hat der Laufbildhersteller nach § 73 Abs 2 iVm § 74 Abs 3 UrhG jedenfalls Anspruch darauf, dass Vervielfältigungsstücke seines Laufbilds mit einem entsprechenden Hinweis auf ihn versehen werden, sofern er selbst eine Herstellerbezeichnung verwendet hat.

Redaktionelle Leitsätze

  • Thiele, Clemens
  • § 21 Abs 1 UrhG
  • Laufbild
  • § 38 UrhG
  • OGH, 21.10.2021, 4 Ob 80/21z, FPÖ-TV
  • Urheber- oder Leistungsschutz
  • Online-TV
  • Zustimmung, Unterlassungsbegehren, Umsetzung, Video, Youtube-Kanal, Bedeutung, Filmwerk
  • Herstellerbezeichnung
  • § 73 Abs 2 UrhG
  • Medienrecht
  • Streaming
  • ZIIR 2022, 102
  • § 72 UrhG

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